Ökumene Soest

Rat christlicher Gemeinden

1.Name und 2.Grundlage

Der "Rat Christlicher Gemeinden in Soest" wird gebildet von Gemeinden und Gemeinschaften, die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Erlöser bekennen und deshalb danach streben, gemeinsam zu erfüllen, wozu sie berufen sind: zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.

3.Aufgaben

Der Rat will den Ruf nach Einheit in allen Christen am Ort wecken und alles, was dem Ziel der Einheit dient, pflegen und fördern, um damit die Botschaft Jesu Christi glaubwürdig zu bezeugen. Er hat daher vornehmlich folgende Aufgaben:

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4.Mitgliedschaft

a) Mitglieder des Rates können die christlichen Gemeinden und Gemeinschaften in Soest und Umgebung sein. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Rat auf Antrag mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Anwesenden. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist allein die Anerkennung der Satzung.

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5.Verhältnis der Mitglieder zum Rat und untereinander

Die Mitglieder behalten ihre volle Unabhängigkeit in Bekenntnis und Lehre, in Gottesdienst und rechtlicher Ordnung und in der Wahrnehmung ihrer Interessen. Sie sollen jedoch hierbei auf die berechtigten Anliegen anderer Mitglieder des Rates geschwisterlich Rücksicht nehmen und die Beauftragung durch den Einen Herrn stets beachten.

6.Zusammenkünfte

Der Rat soll nach Bedarf, mindestens aber viermal jährlich zusammenkommen. Die erste Sitzung im Jahr soll zugleich die Jahreshauptversammlung sein. In ihr werden u.a. die Rechenschafts- und Finanzberichte gegeben. Die Jahreshauptversammlung wählt den Vorstand und genehmigt den Jahresabschluss.

7.Leitung und Arbeitsweise

a) Der geschäftsführende Vorstand des Rates besteht aus drei Vorsitzenden:
evangelische/r Pfarrer/Pfarrerin, katholischer Pfarrer/Pastor/Diakon und freikirchlicher Pastor.

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8.Finanzen

Jedes Mitglied des Rates ist gehalten, sich an den laufenden Ausgaben des Rates angemessen zu beteiligen.
Die Höhe der Beiträge wird jährlich vom Rat festgesetzt.

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9.Geltung der Satzung

Über Änderungen der Satzung entscheidet der Rat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Delegierten.

Diese Satzung tritt an die Stelle der früheren Satzungen
vom 29.11.1971 / 19.10.1982 / 10.12.1987.

Diese Satzung des "Rat Christlicher Gemeinden in Soest" tritt in Kraft
am 18. Mai 2005.