Ökumene Soest

Rat christlicher Gemeinden

5.Verhältnis der Mitglieder zum Rat und untereinander

Die Mitglieder behalten ihre volle Unabhängigkeit in Bekenntnis und Lehre, in Gottesdienst und rechtlicher Ordnung und in der Wahrnehmung ihrer Interessen. Sie sollen jedoch hierbei auf die berechtigten Anliegen anderer Mitglieder des Rates geschwisterlich Rücksicht nehmen und die Beauftragung durch den Einen Herrn stets beachten.