Ökumene Soest

Rat christlicher Gemeinden

7.Leitung und Arbeitsweise

a) Der geschäftsführende Vorstand des Rates besteht aus drei Vorsitzenden:
evangelische/r Pfarrer/Pfarrerin, katholischer Pfarrer/Pastor/Diakon und freikirchlicher Pastor.
Der geschäftsführende Vorstand des Rates wird von der Jahreshauptversammlung für die Dauer von 3 Jahren im Gleitverfahren -Wiederwahl ist möglich- gewählt:
 1. Jahr: katholisch, 2. Jahr: evangelisch, 3. Jahr: freikirchlich.
 
In jedem Jahr scheidet das Vorstandsmitglied aus, das drei Jahre im Amt ist. Die Neuwahl erfolgt aus der jeweiligen Konfession.
Zum Vorstand gehören ferner: der Schriftführer / die Schriftführerin, der Kassenwart / die Kassiererin, der / die Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit und ein Beisitzer / eine Beisitzerin.
Diese werden gemeinsam auf der Jahreshauptversammlung für 3 Jahre gewählt.

b) Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen.

c) Der Vorstand bereitet die Sitzungen des Rates vor und ist ihm für die Durchführung seiner Beschlüsse verantwortlich.
Der Vorstand teilt die Tagesordnung der Ratssitzungen den Delegierten mindestens eine Woche vorher schriftlich / elektronisch mit.

d) Der Rat kann die Behandlung bestimmter Themen und Angelegenheiten und auch die Beschlussfassung darüber entweder dem Vorstand oder auch durch den Rat zu wählenden Ausschüssen übertragen.

e) Die Vertretung des Rates nach außen erfolgt in der Regel durch ein Mitglied des Vorstandes.

f) Der Rat ist beschlussfähig, wenn zur Ratssitzung ordnungsgemäß mit Angabe der Tagesordnung eingeladen wurde.
Der Rat beschließt -abgesehen von den benannten Ausnahmen- mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden.

g) Der Rat sucht und fördert die Zusammenarbeit mit anderen örtlichen und überörtlichen ökumenischen Arbeitsgemeinschaften.