Ökumene Soest
Rat christlicher Gemeinden
4.Mitgliedschaft
a) Mitglieder des Rates können die christlichen Gemeinden und Gemeinschaften in Soest und Umgebung sein. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Rat auf Antrag mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Anwesenden. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist allein die Anerkennung der Satzung.
b) Die Kirchengemeinden benennen die Delegierten.
Delegierte der Kirchengemeinden sind Gemeindemitglieder, denen die Ökumene ein wichtiges Anliegen ist.
Je Kirchengemeinde können bis zu (s.u.) Gemeindemitglieder benannt werden:
Kath. Pfarrgem St.Albertus-Magnus bis zu 3 Delegierte
Kath. Pfarrgem. St. Bruno bis zu 4 Delegierte
Kath. Pfarrgem. Heilig Kreuz bis zu 3 Delegierte
Kath. Pfarrgem. St. Patrokli bis zu 5 Delegierte
Freikirchl. ev. Gemeinde Christuskirche bis zu 2 Delegierte
Ev. Freikirche Neue Feldmühle e.V. bis zu 2 Delegierte
Ev. Hohne–Kirchengemeinde bis zu 2 Delegierte
Ev. Johannes–Kirchengemeinde bis zu 4 Delegierte
Ev. St. Petri–Pauli-Kirchengemeinde bis zu 6 Delegierte
Ev. St. Thomae–Kirchengemeinde bis zu 2 Delegierte
Ev. Reformierte–Kirchengemeinde bis zu 2 Delegierte
Ev. Wiese–Georgs–Kirchengemeinde bis zu 2 Delegierte
Ev. Kirchengemeinde Neuengeseke bis zu 2 Delegierte
c) Außerdem entsenden je 2 Delegierte
der Caritasverband für den Kreis Soest e.V.
und
die Diakonie Hochsauerland – Soest e.V.
d) Der Rat kann Vertreter / Vertreterinnen von kirchlichen Werken, von anderen Körperschaften und Organisationen als Gäste mit beratender Stimme zu seinen Sitzungen einladen.
e) Die Mitglieder teilen dem Rat bis zur Jahreshauptversammlung die Namen der Delegierten mit.
Diese Mitteilung hat mindestens bis zur nächsten Jahreshauptversammlung Gültigkeit.