Ökumene Soest

Rat christlicher Gemeinden

4.Mitgliedschaft

a) Mitglieder des Rates können die christlichen Gemeinden und Gemeinschaften in Soest und Umgebung sein. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Rat auf Antrag mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Anwesenden. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist allein die Anerkennung der Satzung.

b) Die Kirchengemeinden benennen die Delegierten.
Delegierte der Kirchengemeinden sind Gemeindemitglieder, denen die Ökumene ein wichtiges Anliegen ist.
Je Kirchengemeinde können bis zu (s.u.) Gemeindemitglieder benannt werden:

Kath. Pfarrgem St.Albertus-Magnus         bis zu 3 Delegierte
Kath. Pfarrgem. St. Bruno                      bis zu 4 Delegierte
Kath. Pfarrgem. Heilig Kreuz                   bis zu 3 Delegierte
Kath. Pfarrgem. St. Patrokli                    bis zu 5 Delegierte
Freikirchl. ev. Gemeinde Christuskirche     bis zu 2 Delegierte
Ev. Freikirche Neue Feldmühle e.V.          bis zu 2 Delegierte
Ev. Hohne–Kirchengemeinde                   bis zu 2 Delegierte
Ev. Johannes–Kirchengemeinde               bis zu 4 Delegierte
Ev. St. Petri–Pauli-Kirchengemeinde         bis zu 6 Delegierte
Ev. St. Thomae–Kirchengemeinde            bis zu 2 Delegierte
Ev. Reformierte–Kirchengemeinde            bis zu 2 Delegierte
Ev. Wiese–Georgs–Kirchengemeinde         bis zu 2 Delegierte
Ev. Kirchengemeinde Neuengeseke          bis zu 2 Delegierte

c) Außerdem entsenden                        je 2 Delegierte

der Caritasverband für den Kreis Soest e.V.
und
die Diakonie Hochsauerland – Soest e.V.

d) Der Rat kann Vertreter / Vertreterinnen von kirchlichen Werken, von anderen Körperschaften und Organisationen als Gäste mit beratender Stimme zu seinen Sitzungen einladen.

e) Die Mitglieder teilen dem Rat bis zur Jahreshauptversammlung die Namen der Delegierten mit.
Diese Mitteilung hat mindestens bis zur nächsten Jahreshauptversammlung Gültigkeit.