Ökumene Soest

Rat christlicher Gemeinden

8.Finanzen

Jedes Mitglied des Rates ist gehalten, sich an den laufenden Ausgaben des Rates angemessen zu beteiligen.
Die Höhe der Beiträge wird jährlich vom Rat festgesetzt.
Ein Girokonto wird bei der Sparkasse Soest unter dem Namen: "Rat Christlicher Gemeinden in Soest", Kontonummer: 302 34 54 / BLZ 414 500 75, geführt.
Zeichnungsberechtigt ist der Kassenwart / die Kassiererin und als Vertreter / Vertreterin ein / eine vom Rat gewählte/r Delegierte/r.
Über besondere Ausgaben entscheidet der Rat.
Besondere ökumenische Aktivitäten / Veranstaltungen können auf Antrag vom Rat unterstützt werden.
Der Vorstand entscheidet über die Vergabe solcher Zuschüsse bis zu einer Höhe
von 250,- €.
Der Rat wählt aus seiner Mitte zwei Kassenprüfer / Kassenprüferinnen, die dem Vorstand nicht angehören dürfen.
Der Kassenwart / die Kassiererin gibt zur Jahreshauptversammlung einen schriftlichen Bericht über die Kassenlage ab.
Die Kassenprüfer/ Kassenprüferinnen stellen den Antrag auf Entlastung des Vorstandes.